Das Kantonale Steueramt hat am 4. Februar 2019 die Steuerbefreiung des Vereins Badi Rheinau verfügt, da er sich «in uneigennütziger Weise der finanziellen Unterstützung der steuerbefreiten Genossenschaft Aquarina» widmet. (Verfügung 19/10 060)
Mitgliederbeiträge und Spenden an den Verein sind damit von der Steuer absetzbar.
Das Kantonale Steueramt verfügte eine geringfügige Anpassung unserer Statuten, welcher die Generalversammlung 2019 gutgeheissen hat. Die aktuellen Statuten finden Sie auf dieser Website unter der Rubrik Dokumente.
Kantonales Steueramt